Förderbereiche

Die Erika und Erwin Schreiter Stiftung konzentriert sich auf die Förderbereiche

Bildung /
Bildungsförderung

Medizin /
medizinische Forschung

Soziales /
soziale Förderprojekte

Die Fokussierung dieser Bereiche fußt auf dem Stiftungsauftrag durch den Stifter und Gründer. Zusätzlich aber auch auf der Erkenntnis, dass in diesen Segmenten eine Projekt- und Erfolgskontrolle erheblich einfacher und mit geringerem adminstrativen Aufwand betrieben werden kann. Ein weiterer Aspekt des Stiftungsauftrages legt eine Fokussierung auf diese Bereiche nahe: ...den maximal möglichen Anteil an Fördermitteln direkt dem Förderprojekt zuzuweisen.

Eine Förderung durch die Erika und Erwin Schreiter Stiftung ist weder regional noch zeitlich begrenzt. In Frage kommen potenziell alle Arten von nachweislich gemeinnützigen Projekten in den umschriebenen Feldern. Dabei kann die Erika und Erwin Schreiter Stiftung sowohl als alleiniger Förderer oder aber auch im Rahmen einer Fördergemeinschaft auftreten.

Sofern die Erika und Erwin Schreiter Stiftung keine eigenen Förderprojekte entwickelt und durchführt, werden Stiftungsmittel auch an bereits laufende Projekte oder gezielt ausgewählte Förderprojekte vergeben. Bei der Auswahl von eingereichten Förderprojekten wird strikt nach einem Auswahlkriterienkatalog vorgegangen. Prinzipiell jedoch ist die Bewerbung der Förderantragsteller mit einer detaillierten, aussagefähigen Projektbeschreibung einzureichen. Diese muss die detaillierte Beschreibung der Projektziele, -kosten, -dauer enthalten, die notwendigerweise mit einer Belegung durch empirische und wissenschaftliche Basisdaten ergänzt wird. Darüber hinaus muss ein entsprechender Erfahrungs- bzw. Befähigungsnachweis durch den Antragsteller beigefügt sein. Generell werden nur Projekte als förderungswürdig erachtet, deren zweifelsfreie Nachhaltigkeit und gesellschaftlich soziale Relevanz nicht angezweifelt werden kann. Die Förderung von Einzelpersonen oder Personengruppen durch die Erika und Erwin Schreiter Stiftung ist ausgeschlossen.

Auszug aus der finanzamtlichen Bescheinigung Bonn vom 30.07.2009:

" .... Die Erika und Erwin Schreiter Stiftung fördert ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte gemeinnützige Zwecke in Form der Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugend- und Altenhilfe, der Bildung und Erziehung sowie der Entwicklungszusammenarbeit."